General Terms

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GÜLTIGKEIT DER AGB
Für die Verträge zwischen dem Verwender der AGB (im folgenden CCC genannt) und dem Vertragspartner gelten nur die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht im einzelnen schrift-lich etwas anders vereinbart wurde.

WIDERSPRUCH GEGEN AGB; SCHRIFT-FORM
Ein Widerspruch gegen diese AGB muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung eigener AGB, formularmäßiger Hinweise gelten nicht als Widerspruch. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB des Unterrichtsvertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Unterricht erfolgt in den von CCC angebotenen Sprachen.
Der Unterricht erfolgt wahlweise als Einzelunterricht oder Gruppenunterricht. Die Gruppen unterscheiden sich wie folgt:

a) Schulgruppen (Einzelpersonen in Klassen)
b) Privatzirkel (Personen, die sich als Gruppe zum Unterricht anmelden)
c) Firmengruppen (Mitarbeiter einer Firma, die als Gruppe zum Unterricht angemeldet werden)

Der Unterricht erfolgt in verschieden Stufen, in die der Vertragspartner nach seinen Kenntnissen von CCC eingestuft wird. CCC hat die Möglichkeit, die Einstufung eines Vertragspartners in eine andere Stufe aus pädagogischen Gründen nach Rücksprache mit dem Vertragspartner vorzunehmen. Weiter betreibt CCC Sonderstufen, in der eine speziell fachbezogene Ausbildung gewährt wird.

Nach Abschluss jeder Stufe kann der Vertragspartner eine Prüfung ablegen, für die er eine Bescheinigung von CCC erhält, die über seine Sprachkenntnisse nach Durchführung des Kurses Auskunft erteilt. Die Kursdauer beträgt mindestens 40 Unterrichtseinheiten (1 Einheit = 45 Min.), die innerhalb von 6 Monaten durchgeführt werden sollen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Der Unterricht findet in den Räumen von CCC statt, falls nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderer Unter-richtsort vereinbart wird. Die Unterrichtsstunden finden zu den Zeiten statt, die von CCC spätestens 8 Tage vor Kursbeginn festgelegt werden, falls nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderer Zeitplan mit CCC vereinbart wird. Vertragspartner, die Einzelunterricht oder Privatzirkel nehmen, können ihren Stundenplan mit CCC festle-gen. Das Unterrichtsmaterial wird - falls nicht anders vereinbart - von CCC gestellt und geht nach Vergütung in das Eigentum des Vertragspartners über. Das Schreibmaterial ist von den Vertragspartnern jeweils selbst zu stellen.

Bezüglich der Dauer von Einzelunterricht und/oder einer bestimmten Zahl von Unterrichtsstunden verständigen sich die Vertragsparteien gesondert.

LEHRER
Die Einteilung der Lehrkräfte bleibt der Disposition CCC vorbehalten.
Ein Anspruch der Vertragspartner auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Die Lehrer haben keine Vertretungsberechtigung von CCC. Sie sind nicht zu Vertragsänderungen berechtigt.

VERSPÄTUNG
Der Unterricht beginnt pünktlich zur vereinbarten Zeit.
Hat der Lehrer den verspäteten Beginn des Unterrichts zu vertreten, oder unterbricht er den Unterricht, so ist die ausgefallene Zeit nachzuholen. Verspätet sich der Lehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Vertragspartner nicht länger zu warten und hat Anspruch darauf, die Stunde nachzuholen.

VERGÜTUNG
Für den erteilten Unterricht inklusive der pädagogischen Hilfsmittel erhält CCC eine Vergütung.
Die Vergütung richtet sich nach einer von CCC festgelegten Preisliste falls nichts anderes vereinbart wird, die zwischen Einzelunterricht und den verschiedenen Gruppenunterrichtsmöglichkeiten unterscheidet. Bei Vertragsabschluss ist die gesamte Vergütung des Kurses von dem Vertragspartner zu entrichten, wenn nicht anders vereinbart wird. Die Prüfungsgebühren sind gesondert zu zahlen und richten sich nach der zur Zeit des Prüfungstermins geltenden Preisliste CCC.
Da CCC die Ausbildungskapazität vorhält, hat der Vertragspartner die Vergütung auch dann zu zahlen, wenn er am Unterricht nicht oder nicht vollständig teilnimmt oder die Teilnahme beendet. Teilnehmer in Privatzirkeln haften als Gesamtschuldner auf die vereinbarte Gesamtvergütung.
Falls der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug ist, werden Mahngebühren erhoben.
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von EUR 10,- erhoben.

ANFANGSTERMINE
CCC ist berechtigt, vorgesehene Anfangstermine für Gruppenunterricht aus organisatorischen Gründen oder Mangel an Schülern zu verlegen. Wird der Anfangstermin um mehr als 3 Wochen verschoben, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall darf CCC keine Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Vertragspartner hat auch ein solches Rücktrittsrechts, wenn der vorgesehene Anfangstermin weniger als zwei Wochen vor Beginn des Unterrichts verlegt wird. CCC hat das Recht, Gruppenunterricht bei zu geringer Teilnehmerzahl aufzulösen.
Der Vertragspartner hat dann nur die Vergütung für die bereits durchgeführten Unterrichtsstunden zu bezahlen.

SCHADENERSATZ
Schadenersatzansprüche gegen CCC setzen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für Handlungen von CCC voraus. Der Ersatz mittelbaren Schadens ist in jedem Falle ausgeschlossen.

KÜNDIGUNG, RÜCKTRITT & SÄUMNIS
Eine Kündigung des Vertrags ist, sofern nachstehend keine andere Bestimmung getroffen ist, für beide Teile ausgeschlossen, außer im Falle eines wichtigen Grundes. Ein Lehrerwechsel stellt keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Wenn der Vertragspartner langfristig beim privater Einzelunterricht durch Krankheit gehindert ist, am Unterricht teilzunehmen, hat er dies CCC unverzüglich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung mitzuteilen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Monaten ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der tatsächlich erhaltene Unterricht ist CCC in jedem Fall zu vergüten. Bei privatem Einzelunterricht ist ein Rücktritt bei kürzerer Krankheit ausgeschlossen. Der Schüler kann in diesem Fall den versäumten Unterricht innerhalb von 6 Monaten nachholen. Die fortlaufende Vergütungspflicht bleibt in jedem Fall bestehen. Vertragspartner, die Einzelunterricht erhalten, sowie Privatzirkel und Firmengruppen haben das Recht, mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Unterricht die Unterrichtsstunde abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Falls die Unterrichtsstunde auf einen Montag fällt, kann die Absage nur bis zum vorhergehenden Freitag, 17:00 Uhr, erfolgen.

Für nicht in Anspruch genommene Einzel-, Privat- und Firmen-gruppen-Unterrichtsstunden, die nicht ordnungsgemäß abgesagt und verlegt wurden, ist die volle Vergütung zu zahlen. Versäumt der Vertragspartner eine Unterrichtsstunde im Klassenunterricht, so ist diese Stunde CCC dennoch zu vergüten. Der Vertragspartner, der eine oder mehrere Unterrichtsstunden in einer Klasse versäumt, kann den versäumten Stoff in Einzelunterrichtsstunden nachholen, die außerhalb der Kursvergütung zu bezahlen sind, für die ihm aber von CCC ein Vorzugspreis eingeräumt wird, der sich aus der Preisliste von CCC ergibt. Bricht ein Vertragspartner einen Kurs ab, so steht CCC die gesamte Vergütung für diesen Kurs dennoch zu. Dem Abbruch eines Kurses steht es gleich, wenn ein Vertragspartner nicht alle Stunden innerhalb eines Jahres genommen hat. Das gilt nicht, wenn CCC eine Verzögerung zu vertreten hat.

GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Berlin.

 
 
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